Neu in der Schweiz! – Was muss ich tun? Ein Artikel für neuzuziehende EU/EWR-Bürger in a Nutshell

Die Koffer sind gepackt, die Wohnungsschlüssel abgegeben, die Behördengänge im „alten“ Wohnsitzland erledigt: Die Reise zum neuen Lebensmittelpunkt kann endlich starten! Was aber musst du bei Ankunft in der Schweiz alles zwingend beachten? Dies erläutere ich dir gerne im folgenden Artikel:

  • Bei der Einwohnerkontrolle anmelden
  • Aufenthaltsbewilligung beantragen
  • Bankkonto eröffnen
  • Krankenkasse wählen
  • öV-Abo aussuchen
  • Auto “verzollen”
  • Parkplatz organisieren
  • Führerschein umschreiben
  • Adapter kaufen
  • Nachbarn begrüssen

Wohnungsübergabe:

Die Wohnungsübergabe läuft grundsätzlich nicht anders ab als in einem anderen Land. Der Vermieter (oder die von ihm beauftragte Person) wird dich an diesem Tag vor der Liegenschaft erwarten und dir die ganze Wohnung inkl. der Gemeinschaftseinrichtungen (Parkplätze, Waschküche, Kellerabteil etc.) zeigen. Dabei werdet ihr auch mit ihm allfällige Vorschäden im Übergabeprotokoll erfassen und gegenseitig unterschreiben. Ausserdem wirst du, sofern dies nicht automatisch geschieht, gemeinsam den Strom- und Wärmezähler ablesen. Am Schluss übergibt dir der Vermieter deine Anzahl Wohnungsschlüssel (gewöhnlich Mindestens zwei Schlüssel pro Wohnung). Wichtig ist, dass du allfällige Fragen oder Unklarheiten nach Möglichkeit dann schon besprichst. Du solltest auch (falls du es nicht schon bei der Wohnungsbesichtigung getan hast) die Hausordnung durchgehen, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Bei der Einwohnerkontrolle anmelden

Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bist du in den meisten Kantonen gesetzlich verpflichtet, dich “schriftenpolizeilich” bei der Einwohnerkontrolle (Helvetischer Begriff für das Einwohnermeldeamt) anzumelden. Jede Einwohnergemeinde erhebt dafür unterschiedliche Gebühren und manchmal ist dafür (besonders in kleineren Gemeinden) auch ein Termin notwendig. Übrigens: Da der Vermieter ebenfalls gesetzlich verpflichtet ist den Einzug schriftlich an die Gemeinde zu melden, kann sich ein Unterlassen rächen. Mitnehmen musst du in der Regel neben deinem amtlichen Ausweis auch deinen Arbeits- und Mietvertrag und, falls vorhanden, deine Zivilstandsunterlagen (z. B. deine Geburts- oder Heiratsurkunde).

Aufenthaltsbewilligung beantragen

Da du als EU- und EWR-Bürger freizügigkeitsberechtigt bist benötigst du im Grunde genommen keine Aufenthaltsbewilligung im eigentlichen Sinne (warum diese bei EU-Bürgern trotzdem so genannt wird ist ein anderes komplexes Thema). Jedenfalls wirst du in den meisten Fällen zeitgleich mit der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung B stellen. Bei Vorhandensein einer geregelten Arbeitsstelle und einer vorhandenen ortsüblichen Unterkunft sollte dieser Vorgang reine Formsache sein. Beachte, dass auch für diesen Verwaltungsvorgang Gebühren erhoben werden.

Bankkonto eröffnen

Da die Schweiz weder Mitglieder der Europäischen Union noch des Euroraumes ist, bestehen die Schweizer Arbeitgeber in der Regel auf die Überweisung des Lohns auf dein persönliches Schweizer Bankkonto. Da sich dieser Vorgang aufgrund von regulatorischen Vorgaben insbesondere für ausländische Staatsangehörige verkompliziert hat, empfehle ich dir, diesen erst zu eröffnen, wenn du dich bei der Gemeinde angemeldet hast und eine Anmeldebescheinigung in den Händen haltest. Auch solltest du dich im Vorgang über die teilweise sehr unterschiedlichen Bedingungen und Konditionen der Schweizer Banken erkundigen. Wichtig ist auch, dass du deinem Arbeitgeber rechtzeitig vor der ersten Lohnauszahlung deine Schweizer IBAN-Nummer mitteilst.

Krankenkasse wählen

Das Schweizer Gesundheitssystem enthält Elemente der Privatversicherungen (z. B. Wahlfreiheit des Versicherungsnehmers) aber auch Elemente einer staatlichen Pflichtversicherung (z. B. fast ausnahmsloser Teilnahmezwang bei Schweizer Wohnsitz). Grundsätzlich bist du ab dem Tage deines Umzuges in die Schweiz rückwirkend versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass dir die Gemeinde anlässlich deiner Anmeldung eine Frist setzt, bis du eine “Grundversicherung nach KVG” abgeschlossen hast. Du findest im Internet zahlreiche Vergleichsportale, wobei ich hier den offiziellen Vergleich des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) empfehle. Sobald du die Versicherung abgeschlossen hast, musst du normalerweise nichts weiter unternehmen, da die beteiligten Stellen grundsätzlich automatisch informiert werden.

öV-Abo aussuchen

Die Schweiz weist – im Vergleich zu den meisten anderen Ländern- ein exzellentes Netz des öffentlichen Verkehrs auf: Fast rund um die Uhr kommst du mindestens stündlich von einem Punkt in der Schweiz zu einem anderen Punkt und dies oftmals mit sehr guten und zuverlässigen Anschlüssen. Der einzige Nachteil ist der Preis: Ohne Halbtax-Abonnement (Rabattkarte der Schweizer öv-Unternehmen) ist der Ticketpreis sehr hoch. Oftmals übernimmt der Arbeitgeber auch die Kosten für das Halbtax-Abonnement. Zudem zahlen viele Arbeitgeber einen Zuschuss an ein Abonnement für die Fahrt zum Arbeitsplatz. Zudem gibt es mittlerweile auch in der Schweiz Sparbillette. Ein grosser Vorteil des Schweizer öv-Systems ist es übrigens, dass keine tarifliche Unterscheidung zwischen Regional- und Fernverkehr vorgenommen wird und das Sitzplatzreservierungen im Inlandsverkehr kaum nachgefragt sind.

Auto “verzollen”

Falls du dein Auto aus deinem Herkunftsland in die Schweiz mitnehmen willst habe ich eine gute und eine schlechte Nachricht. Zuerst die Gute: Die Einfuhr ist, sofern das Auto im Herkunftsland schon mindestens sechs Monate auf dich zugelassen war, zollfrei. Die Schlechte: Es ist leider für Schweizer Verhältnisse ein recht aufwändiger Prozess. Einerseits musst du bei der Einreise auf einem besetzten Strassenzollamt dein Fahrzeug unaufgefordert anmelden und andererseits must du dein Auto beim jeweiligen Strassenverkehrsamt deines neuen Wohnkantons vorführen (d. h. einer technischen Kontrolle unterziehen) und anschliessend einen Fahrzeugausweise ausstellen lassen. Diese Wegleitung sollte dir das Prozedere ein Wenig verständlicher machen. Und wenigstens hast du für diesen Prozess hast du 12 Monate Zeit:-)

Umzugsfirma finden

Falls du Möbel oder sonstige grössere Gegenstände mitnehmen willst, empfehle ich dir, rechtzeitig mit der Suche nach einem zuverlässigen Umzugsunternehmen zu beginnen. Diese kümmern sich in der Regel auch um die Zollformalitäten.

Parkplatz organisieren

Wenn du in einer Stadt oder Agglogemeinde leben wirst empfehle ich dir, nach einem Tiefgaragenplatz ausschau zu halten, da der Parkraum in der Schweiz oftmals stark nachgefragt ist. Mittlerweile haben die allermeisten Gemeinden eine Parkplatzbewirtschaftung eingeführt, d. h. du benötigst für längeres Parkieren eine Polizeibewilligung in Form einer Anwohnerparkkarte. Die Informationen dazu erhältst du bei der Einwohnergemeinde.

Führerschein umschreiben

Bitte beachten unbedingt, dass ein EU-Führerschein 12 Monate nach deinem Umzug in der Schweiz ungültig wird. Dies bedeutet, dass du dich ab diesem Zeitpunkt ggf. strafbar machst, wenn du dann ohne neuen Führerausweis ein Auto auf Schweizer Strassen lenkst. Die Umschreibung ist für EU-Führerschein aber unkompliziert und kann direkt auf der Einwohnerkontrolle erledigt werden. Mitbringen musst du nur ein aktueller Sehtest, welcher von einem Optiker oder Augenarzt vorgenommen wurde.

Adapter kaufen

Die Schweiz verfügt über einen eigenen Steckertyp (Typ J), welcher mit den EU-Steckern nur teilweise kompatibel ist. Du findest aber in jedem grösseren Supermarkt sowie in Elektrofachgeschäfte passende Adapter dazu.

Nachbarn begrüssen

Zu guter Letzt solltest du nicht vergessen bei deinen Nachbarn zu klingeln. Besonders in ländlichen Gemeinden wird diese auch heute noch vom Neuzuziehenden erwartet. Und ein Kennenlernen macht das Nachbarschaftsleben doch sicher auch nachhaltiger:-)

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